Für die Abrechnung der Corona Tests gelten in den jeweiligen KV-Gebieten unterschiedliche Vorgaben. Die nachfolgende Vorgehensweise zu Abrechnung von Corona-Tests bei Beschäftigte in Schulen u. Kitas ist im Bereich der KV-Nordrhein einzuhalten.
Kassenanlage MAGS
- Menü: System –> Stammdaten –> DG Gesetzliche Krankenkassen…
- Im Feld Direktsuche MAGS <Return> alles weitere siehe nachfolgenden Screenshot
Anlage einer neuen Leistungsziffer
Menü: System – Stammdaten – EBM2000
Abrechnung eines tests bei einem Kassenpatienten
- Versichertenkarte des Patienten einlesen und einen weiteren Abrechnungsschein mit der normalen Kasse des Patienten anlegen
- Die Ziffer 97050 und die Diagnosen U99.0 G und Z11 G erfassen
- Die KV ändert im Nachgang Ihrer Abrechnung automatisch die Kasse bzw. den Kostenträger
ABRECHNUNG EINES TESTS BEI einem Privatpatienten
- Einen Kassenschein mit der o. g. Kasse "MAGS" anlegen
- Die Ziffer 97050 und die Diagnosen U99.0 G und Z11 G erfassen
Kleiner Tipp
Bei Privatpatienten im Patientenstamm vorab den Haken „Privat“ entfernen und die Krankenkasse BAS <Return> eintragen. Den Abrechnungsschein generieren und im Anschluss im Patientenstamm wieder alles auf Privat setzten.