Die Abrechnung der Covid-Impfungen erfolgt auch bei Privatpatienten über die KV-Abrechnung. Entsprechend muss für einen Privatpatienten ein Kassenschein angelegt werden, was nur möglich ist, wenn der Privatpatient temporär zu einem Kassenpatienten gemacht wird.
- Patientenstamm der Privatpatienten aufrufen
- Haken „Privat versichert“ entfernen (vorher Privatkasse merken)
- Im Kassensuchfeld für die KV-Westfalen-Lippe die Kassennummer 20822 und für die KV-Nordrhein bzw. KV-Niedersachen die Kassennummer 38825 eingeben.
- Mit OK speichern
- Einen normalen Abrechnungsschein anlegen
- Ziffer erfassen (z.B. 88331) und mit <RETURN> bestätigen
- Mit Doppelklick im Begründungsfeld die Eingabemaske für die Begründungen aufrufen und im Feld "CH = Chargennummer (5010) die Chargennummer erfassen
- Diagnosen erfassen
U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und
U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung
Achtung: Anschließend im Patientenstamm den Patienten wieder auf Privat umstellen und die korrekte Privatkasse erfassen.