Die Abrechnung der Covid-Impfungen erfolgt auch bei Privatpatienten über die KV-Abrechnung. Entsprechend muss für einen Privatpatienten ein spezieller Kassenschein für die Abrechnungen von Testungen und Impfungen angelegt werden.
- Privatpatient aufrufen
- Neuer Schein und Schein für SARS-CoV-2-Testung (auch bei Impfung) auswählen
- Krankenkasse im Kassenfeld erfassen
- Leistungen erfassen
- Hinter der Leistungsziffer auf die drei Punkte klicken und im Feld Chargenummer SARS-CoV-2 diese erfassen und mit Speichern und Schließen Erfassung abschließen
- Karteikarteneintrag
