Mit dem E-Health-Gesetz sind alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ab dem 01.07.2018 die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online zu prüfen und zu aktualisieren, andernfalls drohen Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent. Es besteht jedoch für das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, diese Frist mit Zustimmung des Bundesrats über den 1. Juli 2018 hinaus zu verlängern.
Um das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen zu können, müssen alle Praxen rechtzeitig mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbunden sein. Der bundesweite Rollout der Telematikinfrastruktur soll daher gemäß Gesetzestext am 01.07.2017 beginnen.
Wir wählen geeignete Komponenten aus dem jetzt entstehenden Marktangebot aus und konfigurieren daraus ein komplettes „TI-Bundle“ für Sie. engel+engel unterstützt Sie bei der Installation der Komponenten und der Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Folgende Komponenten werden benötigt:
Konnektor
mit gematik Zulassung
E-Health-Kartenterminal
mit gematik-Zulassung
VPN-Zugangsdienst
sicherer Zugang zu den Diensten der TI
Institutionskarte (SMC-B)
für den Konnektor/das Kartenterminal zur Authentifizierung der Praxis in der TI
VSDM-Softwaremodul
in der Praxissoftware
Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
zur Authentifizierung des Arztes gegenüber der TI, inklusive qualifizierter elektronischer Signatur
Die KBV informiert auf ihrer Internetseite über folgende Eckpunkte:
Konnektoren und stationäre Kartenterminals
Konnektor inklusive Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals:
Quartal der erstmaligen Nutzung* |
Vergütung in Euro | ||
Anzahl der Ärzte in der Praxis (Vollzeitäquivalente) | |||
< = 3 | > 3 bis < = 6 | > 6 | |
2/2018 | 2344,98 | 2779,98 | 3214,98 |
3/2018 | 2154,00 | 2589,00 | 3024,00 |
ab 4/2018 | 1982,00 | 2417,00 | 2852,00 |
*Für die Praxen ist zu beachten, dass für die Höhe der Pauschale nicht das Quartal der Bestellung des Konnektors, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung des Konnektors relevant ist. Das heißt, es gilt das Quartal, in dem in der Praxis der erste Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt ist.
Mobile Kartenterminals
einmalig 350 Euro je Gerät:
TI-Startpauschale
einmalig 900 Euro:
Laufender Betrieb
Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst):
SMC-B Smartcard (Praxisausweis): 23,25 Euro je Quartal je Karte
HBA Smartcard (Arztausweis): 11,63 Euro je Quartal je Karte
Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.
KV-Nordrhein
KV-Westfalen-Lippe
Die KVWL übernimmt die Auszahlung der Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen. Den Anspruch auf die Pauschalen für die Erstausstattung zeigen Sie der KVWL mit einem Formular an, dass für Sie im Mitgliederportal bereitsteht. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (nicht mit den Personalzugangsdaten) an dem Mitgliederportal an und klicken auf der Startseite auf den Dienst „Telematikinfrastruktur“. Sie gelangen dann auf den Dienst „Anzeige auf Refinanzierung“. Durch Klicken auf diesen Dienst öffnet sich die Anzeige, die Sie bitte ausfüllen und absenden.
KV-Hessen
Die KV Hessen informiert ihre Mitglieder über deren Homepage, dass die Auszahlung der Förderung automatisch nach Inbetriebnahme in Ihrer Praxis erfolgt und kein besonderer Antrag erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen das aber noch mal zu hinterfragen.
KV-Niedersachsen
KV Rheinland-Pfalz
DIe KV Rheinland-Pfalz informiert ihre Mitglieder über deren Homepage, dass die Auszahlung der Förderung automatisch nach Inbetriebnahme in Ihrer Praxis erfolgt und kein besonderer Antrag erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen das aber noch mal zu hinterfragen.
engel & engel gmbh
Systemhaus und Spezialist für Arztpraxen und MVZ´s in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen