Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) stehen nun die nächsten Fachanwendungen in den Startlöchern. Diese bieten Ihnen einen echten Mehrwert - sei es durch hohe Therapiesicherheit oder zusätzliche Vergütungschancen (z. B. für die Erstellung eines Notfalldatensatzes auf der eGK).
Besonderes Augenmerk sollten Sie auch auf die dritte neue Anwendung innerhalb der TI legen, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). KIM ermöglicht einen sicheren, rechtsverbindlichen Datenaustausch mit allen Akteuren innerhalb der TI.
Die Frist zum Anschluss aller Arztpraxen und Psychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur wir laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bis zum 30. Juni 2019 verlängert. Allerdings müssen alle Praxisinhaber bis zum 31.03.2019 den Anschluss bestellt haben, um einen Abzug auf Ihrer KV-Abrechnung zu vermeiden. Hier können Sie direkt online bestellen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Inzwischen laufen die Anschlüsse unserer Praxen an die Telematikinfrastruktur auf Hochtouren. Die Installationen laufen reibunglos und stören den Praxisbetrieb nicht wesentlich. Kunden, die noch keinen Anschluss bestellt haben, empfehlen wir das dringend nachzuholen, damit Sie noch in den Genuss einer möglichst hohen Förderung kommen und der Anschluss bis Ende 2018 erfolgen kann.
Nachdem die Telekom vor kurzem die Zertifizierung ihres Konrektors bekommen hat, starten wir in den nächsten Tagen das Roll-Out zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).
Sofern Sie die Anbindung an die TI noch nicht bestellt haben, empfehlen wir Ihnen das dringend nachzuholen, damit Sie möglichst noch in den Genuss der vollen Förderung kommen.
Wie die KBV berichtet, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband sich auf einen Kompromiss zur Förderung der TI ab dem 3. Quartal 2018 geeinigt und die Erstattungspauschale deutlich, gegenüber der bisherigen Regelung, nach oben angepaßt.
Das medatixx-Anwenderangebot beinhaltet alles, was Sie zur Nutzung der TI in Ihrer Praxis brauchen: Die technische Start-Ausrüstung, deren Installation und Konfiguration, eine Einweisung in die Handhabung sowie die Leistungen für die Pflege und den laufenden Betrieb der TI-Komponenten für Ihre Hauptbetriebsstätte und – falls vorhanden – auch für Ihre Nebenbetriebsstätten.
Laut E-Health-Gesetz muss jede die Praxis bis spätestens 31. Dezember 2018 auf die TI umgestellt werden. Nach §291 Abs. 2b SGBV ist diese Umstellung verpflichtend.
Was bedeutet das für Sie?
Wurde auch Ihnen schon ein Konnektor beziehungsweise ein komplettes Paket für die Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Arztpraxis angeboten? Womöglich mit dem Hinweis, dass Sie unbedingt sofort handeln müssen, weil sonst Honorarkürzungen drohten?
Beim Zeitplan für die TI laut E-Health-Gesetz zeichnet sich gerade eine wichtige Änderung ab: Laut KBV sieht eine Rechtsverordnung vor, den verpflichtenden Online-Abgleich der Versichertenstammdaten für Arztpraxen zum 01.07.2018 um ein halbes Jahr auf Ende 2018 zu verlängern. Honorarkürzungen drohen Ärzten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Abgleich verpflichtend ist: somit voraussichtlich ab Ende 2018, wenn das Gesetz entsprechend angepasst wird.
Wir begrüßen Sie in unserem Newsblog rund um die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Eins des größten Projekte der letzten Jahre geht in die heiße Phase. Durch das E-Health Gesetz werden konkrete Fristen für den Anschluss an die TI genannt.
engel & engel gmbh
Systemhaus und Spezialist für Arztpraxen und MVZ´s in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen