Auftragsverarbeitung · Art. 28 DSGVO

AVV-Anlagen

Stand: 01.07.2026 DSGVO-konform

Diese Seite enthält die aktuellen Anlagen zur Vereinbarung über Auftragsverarbeitung (AVV) der engel&engel gmbh gemäß Art. 28 DSGVO. Sie ist verbindlicher Bestandteil des AVV-Vertrags und wird bei Änderungen mit 4-Wochen-Vorankündigung aktualisiert.

Hinweis für Vertragspartner: Änderungen an diesen Anlagen werden per E-Mail mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden angekündigt. Ohne fristgerechten Widerspruch gelten Änderungen gemäß §8 und §14 des AVV als genehmigt.

Inhalt

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) Anlage 2 – Datensicherung und Fernwartung Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter

Anlage 1

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Stand: 01.07.2026

Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Diese umfassen insbesondere:

Zutrittskontrolle

  • Abgesicherter Zugang zu Büro- und Serverräumen
  • Besucherregelung und Protokollierung von Fremdzutritten

Zugangskontrolle

  • Passwortschutz auf allen Systemen; Mindestanforderungen an Passwortkomplexität
  • Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Fernzugriffe und privilegierte Konten
  • Automatische Bildschirmsperre bei Inaktivität
  • Zentrale Verwaltung und sofortige Sperrmöglichkeit von Benutzerkonten

Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzept

  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept nach dem Least-Privilege-Prinzip
  • Regelmäßige Überprüfung und Bereinigung von Zugriffsrechten
  • Protokollierung administrativer Zugriffe (Datum, Zeit, Person, Aktion)
  • Protokollierung von Fernwartungszugriffen (Datum, Dauer, Person, Zweck, System)
  • Aufbewahrung der Zugriffsprotokolle mindestens 12 Monate

Verschlüsselung

  • Verschlüsselung von Datensicherungen (AES-256 oder gleichwertig)
  • Verschlüsselung übertragener Daten (TLS 1.2 oder höher)
  • Festplattenverschlüsselung auf mobilen Endgeräten und Wechseldatenträgern

Integrität

  • Firewall- und UTM-Schutz
  • Managed Antivirus / EDR auf Endgeräten und Servern
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patchmanagement
  • Schutz vor unbefugter Veränderung von Daten

Verfügbarkeit

  • Automatisierte, verschlüsselte Datensicherungen
  • Regelmäßige Kontrolle der Sicherungsvorgänge
  • Dokumentierte Notfall- und Wiederherstellungsverfahren
  • USV-Absicherung kritischer Systeme soweit vorhanden

Incident Response

  • Internes Meldeverfahren bei Sicherheitsvorfällen
  • Benachrichtigung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
  • Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und ergriffenen Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

  • Schriftliche Verpflichtung aller Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit, Datenschutz und ggf. § 203 StGB
  • Regelmäßige Datenschutzschulungen
  • Datenschutz- und Berechtigungskonzepte
  • Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen

Anlage 2

Datensicherung und Fernwartung

Stand: 01.07.2026

Soweit entsprechende Leistungen beauftragt wurden, gelten ergänzend folgende Regelungen:

Datensicherung

  • Bereitstellung und Überwachung verschlüsselter Cloud- und Online-Backup-Lösungen
  • Durchführung automatisierter Online-Datensicherungen
  • Überwachung und Kontrolle von Sicherungsvorgängen soweit technisch vorgesehen
  • Unterstützung bei Wiederherstellungsmaßnahmen im Fehlerfall
  • Speicherung von Datensicherungen in Rechenzentrumsumgebungen innerhalb der EU soweit technisch vorgesehen

Online-Backup

Soweit Online-Backup-Leistungen erbracht werden, erfolgt die Speicherung ausschließlich verschlüsselt in Rechenzentren innerhalb der EU.

Fernwartung

  • Zugriffe ausschließlich durch autorisierte Mitarbeitende, zweckgebunden und protokolliert
  • Protokollierung: Datum, Uhrzeit, Dauer, ausführende Person, betroffenes System, Zweck
  • Protokollaufbewahrung mindestens 12 Monate; auf Anfrage dem Auftraggeber verfügbar
  • Fernwartung über Splashtop (EU-Server; SCCs 2021 + TIA vorhanden) oder vergleichbare Lösungen
  • Monitoring und RMM über Atera (EU-Server; SCCs vorhanden) oder vergleichbare Plattformen
  • Cloud-Backup und Hosting über Wortmann terra cloud (Deutschland) oder vergleichbare Anbieter

Anlage 3

Unterauftragsverarbeiter

Stand: 01.07.2026

Der Auftragnehmer setzt – soweit für die jeweilige Leistung erforderlich – folgende Unterauftragnehmer, Cloudanbieter und technische Dienstleister ein. Reine Warenlieferanten ohne Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers sind nicht aufgeführt.

Unternehmen / AnschriftZweckVerarbeitungsortSchutzinstrumentVerarbeitete Daten
medatixx GmbH & Co. KG, Waldstraße 36, 64546 Mörfelden-WalldorfPraxissoftware, Support, TI, UpdatesEU / DeutschlandAdresse, Kommunikationsdaten, Ansprechpartner, Vertragsdaten, ggf. Patientenstammdaten
Wortmann AG / terra cloud GmbH, Hüttruper Heide 90, 48268 GrevenCloudbackup, Hosting, IaaS, virtuelle ServerEU / DeutschlandAdresse, Ansprechpartner, Infrastruktur-, System- und Serverdaten
Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, Dublin, IrlandMicrosoft 365, Exchange Online, Cloudservices, Microsoft FormsEU / IrlandSCCs für etwaige US-TransfersAdresse, Kommunikationsdaten, Benutzerdaten, Umfrageantworten
Atera Networks Ltd., HaArba 30, Tel Aviv, IsraelMonitoring, RMM, FernverwaltungEU-ServerSCCs + TIA vorhandenInfrastruktur-, System- und Gerätedaten
Bitdefender SRL, Lake View Business Park, Bukarest, RumänienManaged Antivirus / EDREU / RumänienInfrastruktur-, System- und Gerätedaten
Securepoint GmbH, Jade 1, 21337 LüneburgFirewall-, UTM- und Mailsecurity-LösungenEU / DeutschlandNetzwerk-, Firewall- und Zugangsdaten
Splashtop Inc., 1054 S. De Anza Blvd., San Jose, CA, USAFernwartungEU-ServerSCCs 2021 + TIA vorhandenVerbindungs- und Systemdaten
Placetel / BroadSoft Germany GmbH, Nymphenburger Str. 4, 80335 MünchenCloudtelefonieEU / DeutschlandKommunikations- und Vertragsdaten
Brevo (Sendinblue SAS), 7 rue de Madrid, 75008 Paris, FrankreichVersand von Kunden-E-Mails (Newsletter, Kampagnen, Servicemitteilungen)EU / FrankreichName, E-Mail-Adresse

Der Einsatz der jeweiligen Unterauftragnehmer erfolgt ausschließlich, soweit dies für die beauftragte Leistung erforderlich ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Unterauftragnehmer gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet werden. Unterauftragnehmer mit möglichem Zugang zu Gesundheitsdaten oder dem ärztlichen Berufsgeheimnis unterliegenden Informationen werden zusätzlich auf § 203 StGB verpflichtet. Änderungen dieser Liste werden gemäß §8 AVV mit 4-Wochen-Frist angekündigt.