Jugendarbeitsstutzuntersuchung

Neuerungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in den §§ 32 ff JArbSchG 

1. Die Abrechnung erfolgt über einen separaten Abrechnungsschein ab dem 01.10.2023. ausgegebene Berechtigungen (UBS-IDs s. u.) der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe.

2. Die UBS-ID wird durch einen Online-Dienst des Landes NRW erzeugt und herausgegeben. Dieser besteht aus den Buchstaben NW und 12 Ziffern

3. Die UBS-ID ist in dem Abrechnungsschein im freien Begründungsfeld anzugeben

4. Die Abrechnung dieser Abrechnungsscheine werden wie alle anderen Scheine quartalsmäßig über die KV-Abrechnung an die KV   

        gesandt

5. Der Kostenträger (Krankenkasse) ist die Bezirksregierung Düsseldorf VKNR 24901

 

Anleitung:

1. Abrechnungsschein separat anlegen

2. Im Abrechnungsschein Feld Kasse die VKN 24901 und <Return>

3. Es wird danach die korrekte Kasse: Bezirksregierung Düsseldorf angegeben

4. Leistungsziffern erfassen z.B. 92200

5. Im Begründungsfeld die UBS-ID (freie Begründung) eintragen