Neuerungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in den §§ 32 ff JArbSchG
1. Die Abrechnung erfolgt über einen separaten Abrechnungsschein ab dem 01.10.2023. ausgegebene Berechtigungen (UBS-IDs s. u.) der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe.
2. Die UBS-ID wird durch einen Online-Dienst des Landes NRW erzeugt und herausgegeben. Dieser besteht aus den Buchstaben NW und 12 Ziffern
3. Die UBS-ID ist in dem Abrechnungsschein im freien Begründungsfeld anzugeben
4. Die Abrechnung dieser Abrechnungsscheine werden wie alle anderen Scheine quartalsmäßig über die KV-Abrechnung an die KV
gesandt
5. Der Kostenträger (Krankenkasse) ist die Bezirksregierung Düsseldorf VKNR 24901
Anleitung:
1. Abrechnungsschein separat anlegen
2. Im Abrechnungsschein Feld Kasse die VKN 24901 und <Return>
3. Es wird danach die korrekte Kasse: Bezirksregierung Düsseldorf angegeben
4. Leistungsziffern erfassen z.B. 92200
5. Im Begründungsfeld die UBS-ID (freie Begründung) eintragen