ePA für alle kommt

Einführung der ePA in Praxen ab 29.04.2025 freiwillig

Achtung: Die ePA wird bundesweit schrittweise eingeführt. 

Ab 01.10.2025 verpflichtend



Hier finden Sie umfassende Informationen, Videomaterial und Antworten auf häufige Fragen rund um die elektronische Patientenakte.


LernVideos / DeMO        x.isynet/x.vianova

Aufbau und Funktionen

Lernvideos  / DeMO                  Medatixx

 

Aufbau und Funktionen

Allgemeines

KBV Informationen / EBM-Ziffern für die Befüllung der ePA, Fragen & Antworten KBV 

GEMATIK Infomaterial für die PRAXIS

Infomaterial zum Download oder kostenfrei bestellen bei der gematik 

x.isynet System-konfiguration

Anleitung für Systemkonfigurationen im x.isynet System



Antworten & Lösungen x.isynet/x.vianova


systemmeldungen


Die eMedikationsliste kann über das Verordnungsmodul nicht geöffnet werden. Es erscheint die Meldung: Kein Zugriff: Fehler beim Deserialisieren der eML

Lösung


Lösung: Aktuell in Klärung

  • Zusatzinformationen: Über die ePA öffnet sich die eML als PDF korrekt


Beim Hochladen erscheint: "Das Dokumentenpaket konnte aufgrund folgender Dokumente nicht in die ePA geladen werden: "Fehler Fehlerhafter Aufrufparameter [Uploaded document already ex

  • das Dokument ist bereits in der ePA vorhanden


  • Lesen sie die eGK erneut ein und beachten Sie den Hinweis zur ePA  Zugriffsberechtigung und zum VSDM-Abgleich
  • erfolgt hier keine Freigabe wenden Sie sich bitte an den Software-Support
  • erfolgt beim Einlesen der eGK kein VSDM


  • Meldung beim Einlesen der Karte: Fehler beim Setzen der ePA-Zugriffsberechtigung. Bitte lesen Sie die eGK erneut ein und wenden sich bei einem erneuten Misserfolg an den technischen Service. Detail: Der Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz festgelegt 


Möchte Sie wissen, ob er einen geeigneten Schutz vor Schadsoftware hat,  dann wenden Sie sich bitte an uns.

Erst durch Anklicken auf den Link "Ich verstehe die möglichen Gefahren und möchte die ePA trotzdem nutzen" wird die ePA geöffnet

Um die Download Meldung in Bezug auf den Windows-Defender zu beseitigen, kann einmal der Haken bei "Der Servicepartner wurde bereits informiert, diese Meldung nicht mehr anzeigen", des Weiteren kann der Windows-Defender wie folgt konfiguriert werden, damit er seinen Dienst tut, ohne sich mit bestehender Anti-Viren Software ins Gehege zu kommen.



Beim Hochladen kann es zu unterschiedlichen Fehlern kommen mit der Meldung 'WrongOID' oder 'XDSRegistryMetadataError'.

Lösung:

  • Teilweise sind die Fehler für das Quartalsupdate 25.2 schon korrigiert,
  • weiterhin in Analyse (Stand 13.05.2025)


ePA für alle: Was können Patienten in ihre ePA hochladen und was muss ich in welchem Format in die ePA hochladen?

Folgende Dokumente sind laut gematik verpflichtend in die ePA hochzuladen:

  • eArztbriefe
  • Befundberichte aus invasiven und nicht-invasiven diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (z.B. Routinefrüherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorgen, Sonographie- oder Laborbefunde)
  • Bildbefunde
  • Laborbefunde
  • Krankenhaus-Entlassbriefe
  • Medikationsdaten.

Dokumente, die Sie auf Patientenwunsch hochladen sind zum Beispiel: 

  • Daten aus DMP-Programmen
  • Kopien von Behandlungs- oder Therapiemaßnahmen
  • Erklärungen zur Organ- oder Gewebespende
  • AUs 
  • Überweisungen
  • BMP in elektronischer Form

Es besteht keine Verpflichtung Folgendes in die ePA hochzuladen:

  • Randnotizen
  • Anmerkungen
  • Einzelbefunde, wie zum Beispiel ein einzelner Blutdruckwert
  • Handschriftliche (Gespräch-) Aufzeichnungen
  • stichpunktartige Befundsammlung
  • Stundenprotokolle einer Psychotherapie-Sitzung
  • Altbefunden
  • gesamte Krankheitshistorie
  • Anamnesen, Diagnosen, Arztbriefe, Befundberichte und QR-Codes
  • Anamnesen, Diagnosen und Dauerdiagnosen werden über entsprechende Befunde, Arztbriefe oder Verordnungen in die ePA des Patienten übertragen.
  • Arztbriefe und Befundberichte sind unterschiedliche Dokumente. Gemäß § 341 Abs. 2 SGB V ist es vorgeschrieben beide Dokumententypen separat hochzuladen.
  • QR-Codes, die innerhalb eines PDFs hinterlegt sind, können weiterhin genutzt werden.

In einer weiteren Ausbaustufe der ePA für alle werden

  • Mutterpass und Impfdaten in Form von medizinischen Informationsobjekten (MIO) gespeichert
  • Einen konkreten Zeitpunkt für die Umsetzung für den eMutterpass können wir noch nicht nennen.
  • Aktuell besteht keine Verpflichtung Impfdokumentationen in die ePA für alle hochzuladen. 

 



Vertreterregelung über ePA-APP

  • In der Verwaltung der ePA-App ist es für Versicherte möglich, bis zu fünf Personen einen Zugang zu ihrer ePA zu gewähren und sie als Vertreter zu ernennen.
  • Die Informationen zur Einrichtung und Ausübungen von Vertretungen für die ePA für alle erfolgt über die Krankenkassen an ihre Versicherten.
  • Die Vertretungsrechte entsprechen, von der Dokumentenverwaltung bis zur Erteilung und dem Entzug von Zugriffsbefugnissen, den Möglichkeiten, die der ePA-Inhaber besitzt.
  • Ausgenommen sind die Löschung der ePA und die Einrichtung sowie der Entzug von Vertretungen.
  • Die Verwaltung der ePA für alle von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Hierzu wechseln sie innerhalb der App das Nutzerkonto.
  • Wer die Verwaltung der ePA von Kindern mit getrenntlebenden Eltern übernimmt, ist abhängig von gerichtlichen Beschlüssen oder außergerichtlichen Entscheidungen der Eltern.
  • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sind Jugendliche dazu berechtigt die Verwaltung ihrer ePA selbst zu übernehmen.
  • Beachten Sie bitte, dass die medatixx keine Rechtsberatung durchführen darf.
  • Wir empfehlen Ihnen sich bei juristischen Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu wenden und sich bei Ihrer zuständigen KV zu informieren. 






Aus Patientinnen-/Patientensicht

  • Beim Stecken und Einlesen der eGK ist der Behandlungskontext (Einwilligung) erfüllt
  • Danach darf die Praxis 90 Tage alle alle Behandlungsdaten zugreifen
  • Die Zugriffsberechtigung:
  1. kann die Patientin/der Patient über die ePA-APP  eigenständig steuern   
  2. Patientinnen/Patienten ohne ePA-APP müssen sich an Ihrer Krankenkasse (Ombud-Stelle/ Medizinischer Dienst) wenden, um Zugriffsberechtigungen zu steuern

Aus Praxissicht

  • Es besteht die Verpflichtung, die Patientinnen und Patienten beim Besuch in der Praxis darüber zu informieren, welche Daten sie gegebenenfalls in der ePA speichern
  • Es besteht eine Befüllungspflicht:  Befunde, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und digital vorliegen
  • Ärztinnen/Ärzte schauen anlassbezogen in die ePA
  • Befundberichte, die in der Word-Arztbriefschreibung oder x.text geschrieben und gespeichert wurden/ x.achiv-Daten usw., stehen automatisch zum Hochladen in der ePA bereit und werden beim Hochladen automatisch in ein PDFA-Format konvertiert
  • Labordaten im neuen LDT-3 Laborblatt können direkt in die ePA hochgeladen werden

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Einblick in eine ePA-APP



Eine Patientenreise: