![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=544x1024:format=png/path/s6b98afae30230806/image/i59d7a1541499c884/version/1699965442/image.png)
Neuerungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in den §§ 32 ff JArbSchG
1. Die Abrechnung erfolgt über einen separaten Abrechnungsschein ab dem 01.10.2023. ausgegebene Berechtigungen (UBS-IDs s. u.) der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe.
2. Die UBS-ID wird durch einen Online-Dienst des Landes NRW erzeugt und herausgegeben. Dieser besteht aus den Buchstaben NW und 12 Ziffern
3. Die UBS-ID ist in dem Abrechnungsschein im freien Begründungsfeld anzugeben
4. Die Abrechnung dieser Abrechnungsscheine werden wie alle anderen Scheine quartalsmäßig über die KV-Abrechnung an die KV
gesandt
5. Der Kostenträger (Krankenkasse) ist die Bezirksregierung Düsseldorf VKNR 24901
![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=571x1024:format=png/path/s6b98afae30230806/image/i99511e3449897676/version/1699965934/image.png)
Anleitung:
Patient aufnehmen und einen weiteren Schein mit der Krankenkasse Bezirksregierung Düsseldorf erfassen