eRezept Weiterbildungsassistent:in

Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten dürfen eRezepte ausstellen. Auch sie müssen diese mit ihrem eigenen eHBA signieren.

Bei allen Verordnungen muss klar sein, wer sie ausgestellt und unterschrieben hat. 


Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Beschäftigung der Weiterbildungsassistenz genehmigt hat und die weiterbildende Person in derselben Praxis tätig ist.

Diese ist für die Verordnung verantwortlich. Entsprechend muss sie das Ausstellen von eRezepten in der Weiterbildung ordnungsgemäß anleiten und beaufsichtigen. 


KBV Informationen: