
Eine neue digitale Lösung, welche als Abrechnungsschein dient, wenn Patientinnen und Patienten keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können.
dieses Vorgehen gilt als einfach und schnell.
Die Techniker Krankenkasse können bereits Ersatzbescheinigungen / Ersatzverfahren auch über den Telematik-Dienst KIM versendet werden können.
Für alle weiteren Krankenkassen wird die Umsetzung voraussichtlich zum Juli 2025 verpflichtend
QR-Code der Praxis-KIM-Adresse generieren:
- der QR Code für den Patienten/die Patientin wird von der Praxis über den LINK: https://www.praxis-check-in.de/leistungserbringer erzeugt
- dieser QR Code kann dann für den Patienten/die Patientin ausgedruckt und der Krankenkasse gemailt werden
- Die Bestätigung wird dann von der Krankenkasse via KIM den Arztpraxen zugesandt
- Bei Privatversicherten (PKV) heißt das Verfahren „Online Check-in“ und dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Der Online Check-In wurde lediglich in x.isynet zur Version 23.4 umgesetzt.