Vorbereitung:
Zur geplanten Umsetzung in den einzelnen Praxissoftwarelösungen liegen aktuell folgende Informationen vor:
Osteoporose kann ab dem 01.01.2024 erfasst werden, die Abrechnung ist Stand 12.03.24 ab sofort möglich. Die Stammdaten wurden in der Nacht bereitgestellt. Ggf. ist ein Serverneustart erforderlich.
Eine rückwirkende Erfassung für 2023 ist nicht möglich! (Da keine Abrechnung möglich ist, siehe oben – die Frist zur Einreichung ist Mitte Januar).
Im Altsystem erfasste Bögen können über den DMP-Import auch für 2023 übernommen werden sofern vorhanden.
Weiteres im Rahmen der Update-Infos.
Januar 2024: Ab 01.01.2024 startet die KV Nordrhein und KV Rheinland-Pfalz für Patienten der AOK das eDMP Osteoprose
April 2024: Ab 01.04.2024 startet KV Westfalen-Lippe das eDMP Osteoprose
x.isynet: Eine Umsetzung in x.isynet ist für voraussichtlich Ende 2024 / Anfang 2025 geplant
Update 24.2: Ab dem 01.04.2024 wurde das Muster 10 "Überweisung für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung" unbenannt in "Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen"
Zusätzlich wird das Ankreuzfeld "Behandlung gemäß § 116b SGB v" umgewidmet und heißt nun SER (früher BVG)
Die KBV hat sich mit dem Verband der GKV auf ein Abrechnungsverfahren geeinigt, welches ab dem 01.01.2025 eingesetzt werden soll.
In der Übergangsphase kann ab dem Quartal 2 2024 entweder über die KV-Abrechnung mittels Pseudo-GOPs oder in Form einer Direktabrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern abgerechnet werden, wozu allerdings nur ein Teil der Krankenkassen Stand heute in der Lage sind.
Hierzu folgen weitere Informationen, sobald die Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen definiert sind.
Weiter Information finden Sie auf der KBV-Seite.
engel & engel gmbh
Systemhaus und Spezialist für Arztpraxen und MVZ´s in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen