HzV TK: Selbstauskunft Inovationszuschlag (AMTS-Modul, VorsorgePlaner usw.)

 HzV: Kunden erhalten momentan Schreiben der HÄVG bzgl. Änderungen im Techniker-Vertrag zum 01.07.2024 Die wichtigste Änderung betrifft den Innovationszuschlag. Kunde muss eine Selbstauskunft bis zum 30.06.2024 zurückmelden und u.a. Angaben über die Anwendung eines AMTS-Moduls im PVS beantworten.

Folgende Punkte können durch die Fa. medatixx beantwortet werden:

  •  Bereitstellung online buchbarer Termine: Nutzt der Kunde x.webtermin ist die Voraussetzung erfüllt. Für externe Module können wir keine Auskunft geben.
  • Teilnahme am VorsorgePlaner+ Elektronische Kommunikation per KIM: Nutzt der Kunde KIM ist die Voraussetzung erfüllt. Für die Teilnahme am VorsorgePlaner können wir keine Auskunft geben
  • x.isynet: mit dem Quartalsupdate 21.4 wurden sämtliche Anwender auf das Verordnungsmodul (VOM) umgestellt, und ab diesem Zeitpunkt verfügen sie auch über das AMTS-Modul

 

Einsatz des Impfmanagement-Systems (PVS-Modul): Nutzt der Kunde x.impfen ist die Voraussetzung erfüllt. Für externe Module können wir keine Auskunft geben.