Hybrid-DRG-Verordnung: Zum 01.01.2024 ist geplant

 

Vorbereitung:

  • Der Anwender prüft, ob seine durchgeführten Eingriffe für eine Hybrid-DRG-Abrechnung in Frage kommen. Aktuell sind 5 Leistungsbereiche definiert: bestimmte Hernieneingriffe, Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke und Exzision eines Sinus pilonidalis. Dazu gleicht der Anwender ab, ob die verwendeten OPS-Codes in Anlage 1 zur Hybrid-DRG-Verordnung enthalten sind.
  • Der Anwender muss sich über aktuelle Vorgaben seiner KV informieren!
  • Der Anwender muss seine KV mit der Abrechnung beauftragen. Näheres dazu ist bei der KV zu erfragen.

Vorgehen innerhalb der Praxissoftware

  • Die zugehörigen GOPs werden für folgende Software rückwirkend für das 1 Quartal 2024 mit dem Quartals-Update 24.2 ausgeliefert - x.isynet / x.vianova
  • ggf. separaten Schein anlegen
  • Diagnose(n) buchen
  • Pseudo-GOP buchen inkl. Hauptdiagnose als freier Begründungstext (FK 5009). Das Format für den Begründungstext ist KV-spezifisch (z.B. #H_ICD-CODE#, Beispiel: #H_K40.00#).
  • OPS-Code eingeben (FK 5035)

Ab 01.01.2025

  • erfolgt die elektronische Datenübermittlung im Regelverfahren. Dabei kann die Abrechnung entweder über die KV, direkt mit der Kasse oder über Drittanbieter erfolgen.

HINWEIS: Vorgehen außerhalb der Praxissoftware

Mit einer Grouper-Software muss der Anwender ermitteln, ob ein Eingriff aus den definierten Leistungsbereichen einer Hybrid-DRG (Anlage 1 zur Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung) zugeordnet werden kann. Aktuell verweisen die KBV und einige KVen auf einen frei zugänglichen Web-Grouper. Andere KVen haben angekündigt selbst eine Grouping-Lösung über das Mitgliederportal zur Verfügung zu stellen. Weiterführende Informationen und Fallbeispiele finden die Anwender z.B. in den KBV-Praxisnachrichten.

Für jede Hybrid-DRG gibt es eine Pseudo-GOP, die der Anwender manuell heraussuchen muss (Anlage 1 zur Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung).